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LAG Thüringen, 21.05.1997 - 4 Sa 588/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Tätigkeit einer Schulparteisekretärin als hervorgehobene ehrenamtliche Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT-O § 19 Nr. 4c aa
Beschäftigungszeiten: Begriff der "politischen Systemnähe" i.S.d. § 19 BAT-O - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Suhl, 29.06.1995 - 2 Ca 3299/94
- LAG Thüringen, 21.05.1997 - 4 Sa 588/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast
Auszug aus LAG Thüringen, 21.05.1997 - 4 Sa 588/95
Im übrigen habe das BAG bereits in seinem Urteil vom 28.04.1994 (Az.: 8 AZR 57/93) festgestellt, daß die ehrenamtlichen Parteisekretäre Bestandteil des Parteiapparates auf unterer Ebene innerhalb der SED-Kreisleitung waren.Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28.04.1994 ( 8 AZR 57/93 -, AP Nr. 22 zu Anlage I zu Kap. XIX Einigungsvertrag ), wenn auch unter einem anderen Prüfungsaspekt, aus der Aufgabenstellung eines Parteisekretärs abgeleitet, daß es sich um ein wichtiges und bedeutsames Amt gehandelt habe.
- BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 565/95
Beschäftigungszeit - Schul- bzw. Bezirksschulinspektorin
Auszug aus LAG Thüringen, 21.05.1997 - 4 Sa 588/95
In der Bestimmung der Ziff. 4 c) bb) haben die Tarifvertragsparteien an den hierarchischen Aufbau des Staatsapparates der DDR angeknüpft (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 565/95 -) und dabei die Vermutungswirkung auf solche Funktionsträger beschränkt, die als mittlere oder obere Führungskräfte tätig waren. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Thüringen, 21.05.1997 - 4 Sa 588/95
Führt dies nicht zu zweifelsfreien Auslegungsergebnissen, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge weitere Auslegungskriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages oder die praktische Tarifübung heranziehen (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Auslegung; Schaub, NZA 1994, 597).